Informationen zu Fachanwaltschaften
Der Titel Fachanwalt wird von der Bundesrechtsanwaltskammer an Rechtsanwälte verliehen, die eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen müssen. Ein Rechtsanwalt kann seit dem 01.09.2009 höchstens drei Fachanwaltstitel führen. Der Titel Fachanwalt steht für Besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Fachgebiet. Diese besonderen Kenntnisse müssen in schriftlichen und mündlichen Prüfungen nachgewiesen werden und sind der Fachanwaltsordnung FAO definiert. Seit Ende 2008 gibt es insgesamt 20 verschiedene Fachanwaltstitel. Der letzt Fachanwalt der am 14.11.2008 von der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen wurde, ist der Fachanwalt für Agrarrecht.
Fachanwaltsordnung (FAO): FAO Stand: 01.03.2010Fachanwaltschaften
- Fachanwalt für Agrarrecht
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
- Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht
- Fachanwalt für Erbrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
- Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz
- Fachanwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Medizinrecht
- Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
- Fachanwalt für Sozialrecht
- Fachanwalt für Steuerrecht
- Fachanwalt für Strafrecht
- Fachanwalt für Transportrecht und Speditionsrecht
- Fachanwalt für Urheberrecht und Medienrecht
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
- Fachanwalt für Verwaltungsrecht