Fachanwalt für Arbeitsrecht
Der Fachanwalt für Arbeitsrecht sollte der Anwalt Ihrer Wahl sein, soweit Ihre Frage Grundlagen des Arbeitsrechts betrifft, wie z.B. den Abschluss und Inhalt des Arbeitsverhältnisses oder die Gestaltung von Arbeitsverträgen oder Grundlagen des allgemeinen Kündigungsschutzes, sowie er Ihnen die Unterschiede zwischen einer verhaltensbedingten, ordentlichen und außerordentlichen Kündigung vertraut machen kann.
Auch ist er der beste Berater bei den Themen der Betriebs- und personenbedingten Kündigung, einer Änderungskündigung oder bei Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen, gleich, auf welcher Seite des Schreibtisches Sie sitzen.
Firm ist der Arbeitsrechtler auch im Betriebsverfassungs- und Mitbestimmungsrecht für Ihren Betrieb und Sorgen und Problemen, die Sie diesbezüglich haben oder vermeiden wollen.
Der Arbeitsrechtler ist der Berater der Wahl, soweit die betriebliche Altersversorgung oder das Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht betroffen ist und er ist Experte auf dem Gebiet der Arbeitsgerichtsverfahren und einschlägiger arbeitsrechtliche Nebengesetze.
Ferner beschäftigt sich der Arbeitsrechtler mit dem Tarifvertragsrecht, dem Arbeitskampfrecht, sowie der Umwandlung und Umstrukturierung und dem Schutz besonderer Personengruppen.