Fachanwalt für Medizinrecht
Sie hatten und haben Probleme bei oder wegen einer medizinischen Behandlung eines Arztes, einer Praxis oder eines Krankenhauses und möchten wissen, welche Rechte Ihnen zustehen, insbesondere, ob eine zivilrechtliche Haftung besteht, Sie also Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen können?
Der Fachanwalt für Medizinrecht ist bestens informiert über Ihre Rechte, sowie über das Recht der medizinischen Behandlung und leistet fachmännischen Beistand bei all Ihren Fragen zu einer strafrechtliche Haftung, dem Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere dem ärztlichen Berufsrecht, sowie bei Grundzügen des Berufsrechts sonstiger Heilberufe, welche auch europa- und verfassungsrechtliche Bezüge aufweisen können.
Sie benötigen eine ärztliche Leistung, die Ihre Krankenkasse nicht tragen will oder
Sie benötigen rechtlichen Beistand bei Fragen rund um das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere auch dem Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht und/oder dem vertragszahnärztlichen Vergütungsrecht – dann sind Sie bestens beraten, einen Fachanwalt für Medizinrecht zu konsultieren.
Der Fachanwalt für Medizinrecht sollte Ihr Ansprechpartner sein, wenn Sie Beistand in krankenhausrechtlichen Fragen oder der Bedarfsplanung, dem Chefarztvertragsrecht benötigen oder Fragen rund um das Krankenhausrecht oder auch Fragen zur Finanzierung haben.
Er steht mit Rat und Tat zur Seite, wenn Probleme oder Fragen in Hinblick auf das Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe bestehen oder sich zum Thema Vertragsgestaltung Klärungsbedarf zeigt, doch auch, wenn es um das Thema des Vergütungsrecht der Heilberufe geht oder Sie Fragen zur privaten Krankenversicherung bewegen.
Er sollte der Ansprechpartner Ihrer Wahl sein, sofern Sie Klärungsbedarf zur Pflegeversicherung oder zu dem Arzneimittel- und Medizinprodukterecht und / oder dem Apothekenrecht sehen.