Fachanwalt für Sozialrecht
Der Fachanwalt für Sozialrecht hat vertiefte Kenntnisse im allgemeinen, wie im besonderen Sozialrecht, zu dem das Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht ( Kranken-, Unfall, Renten- und Pflegeversicherung) zählt, wie auch das Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden.
Er sollte Ihr Ansprechpartner hinsichtlich aller Leistungsbereiche sein: der Familie, dem Alter, der Invalidität und den medizinische Grundlagen; den Leistungsbereichen Behinderung, Unfall, Pflege, Krankheit; dem der Arbeitslosigkeit und bei all Ihren Fragen rund um die Grundsicherung für Arbeitssuchenden, sowie Ihrem Recht auf Ausbildungsförderung und dem Sozialhilferecht.