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Daten­schutz-Grund­ver­ordnung: Was muss man als Anwalt wissen?

28. Mai 2018 @ 16:00 - 20:00

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Am 25. Mai 2018 wird die bereits in Kraft getretene europäische Datenschutz-Grundverordnung wirksam werden. Dieses neue und europaweit gültige Regelwerk überlagert und ersetzt in Verbindung mit dem neugefassten Rumpf-BDSG den größten Teil des bisherigen deutschen Datenschutzrechts.

Das Seminar verfolgt das Ziel, die Struktur der neuen Vorschriften und die für die Anwaltschaft wesentlichen Bestimmungen vorzustellen und zu erläutern. Insbesondere wird auf den durch das neue Recht angestiegenen Beratungsbedarf und auf die für die Beratungspraxis relevanten Fragestellungen eingegangen. Ebenfalls wird angesprochen, ob und wo Anwälte als Normadressaten von den neuen Regelungen betroffen werden.

Hauptpunkte werden unter anderem Zielsetzung und Rechtssystematik der DSGVO, die Abgrenzung zu bereichsspezifischen Regelungen, die Pflichten der Normadressaten – insbesondere der Grundsatz der „Accountability“, Rechte der Betroffenen – insbesondere Recht auf Transparenz und „Recht auf Vergessen“, Zuständigkeit und (Eingriffs-)Befugnisse der Aufsichtsbehörden sowie Anwälte als Berater sein.

Referieren wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Bernd Abel.

 

Anmeldung:

https://www.hav.de/index.php?id=97&bid=2861

Details

Datum:
28. Mai 2018
Zeit:
16:00 - 20:00

Veranstaltungsort

Hamburg
Sievekingplatz 1
Hamburg, Hamburg 20355 Deutschland
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