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Informationen zu Fachanwaltschaften

Was versteht man unter Fachanwaltschaften? Dies ist konkret in § 43c Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) geregelt: Es wird demjenigen Anwalt die Befugnis zur Führung einer Fachanwaltsbezeichnung verliehen, der besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat. Ein Rechtsanwalt darf höchstens drei Fachanwaltstitel führen (§ 43c Abs.1 S.3 BRAO).

Fachanwaltsordnung (FAO): FAO

Fachanwaltsliste Fachanwaltschaften

Laut Bundesrechtsanwaltskammer ist es aktuell (01.01.2017) möglich, bezüglich 23 Rechtsgebieten einen Fachanwaltstitel zu erlangen. Sie sind auf der Suche nach einem Fachanwalt zu einem speziellen Fachgebiet? Dann klicken Sie nachfolgend direkt auf das gewünschte Rechtsgebiet, um automatisch zu ihrem passenden Fachanwalt zu gelangen.


Welche Voraussetzungen muss man zur Erlangung des Titels Fachanwalt erfüllen?

Ein Rechtsanwalt darf erst dann von der zuständigen Rechtsanwaltskammer (RAK) zum Fachanwalt ernannt werden, wenn er mindestens seit drei Jahren als Anwalt zugelassen ist. Hierbei muss er zum einen theoretische Kenntnisse nachweisen, u.a. durch die erfolgreiche Absolvierung eines Fachanwaltslehrgangs sowie schriftlicher Prüfungen. Weiterhin ist der Nachweis praktischer Erfahrung in dem jeweiligen Rechtsgebiet, in Form von vielzähligen, unterschiedlichen, eigenständig erarbeiteten Fällen, unabdingbar. Um die Fachanwaltsbezeichnung aufrecht zu erhalten, gilt jedoch gem. §15 FAO, dass der Fachanwalt jährlich auf dem jeweiligen Rechtsgebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen, der Aus- oder Fortbildung dienenden, Veranstaltungen teilnehmen muss. Europäische Anwälte können unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen ebenfalls eine Fachanwaltsbezeichnung verliehen bekommen.

Welche Voraussetzungen muss man zur Erlangung des Titels Fachanwalt erfüllen?

Das liegt ganz bei Ihnen, Ihrer individuellen Situation und Ihrem Rechtsproblem. Handelt es sich z.B. um eine allgemeine zivilrechtliche Problematik, bei der Sie sich einer genaueren Einordnung nicht sicher sind, wird es vermutlich keine Rolle spielen, ob Sie sich einem Fachanwalt oder Rechtsanwalt ohne Fachanwaltsbezeichnung anvertrauen. Anvertrauen ist hierbei das richtige Stichwort - denn Sie sollten sich mit Ihrem Problem insbesondere an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden. Einen Fachanwalt zu konsultieren bietet sich hingegen vornehmlich dann an, wenn es sich um spezielle Probleme auf einem Fachanwaltsgebiet, um lokale oder regionale Besonderheiten handelt.