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Richtiges Verhalten bei einer Geschwindigkeitskontrolle

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Richtiges Verhalten bei einer Geschwindigkeitskontrolle

Als Berufspendler sind kilometerlange Autobahnstrecken fester Bestandteil des Alltags, das Fahrzeug ist der beste Freund und Helfer und die Fahrerlaubnis nicht hinwegzudenken. Je öfter man sich im öffentlichen Verkehrsraum bewegt, desto höher ist die Gefahr, einer Geschwindigkeitskontrolle ausgesetzt zu sein.

Geschwindigkeitsverstöße kommen häufig vor und sind zumeist mit unangenehmen Folgen verbunden. Bußgeld, Punkte und schließlich ein Fahrverbot können mögliche Folgen einer Geschwindigkeitskontrolle sein (vgl. §§ 1, 18 f. OWiG, § 3 StVG). Ein korrektes Verhalten gegenüber der Polizei kann dabei schon einigen Ärger ersparen. Gleichzeitig wissen die Wenigsten, dass es Geschwindigkeitsmessungen stets zu hinterfragen gilt, denn hierbei ist die Fehlerhäufigkeit höher als man denkt.

Blitzanlage

Wird die Geschwindigkeitskontrolle anhand einer Blitzanlage unternommen, muss anhand des Fotos zunächst der Halter des Fahrzeugs von der Behörde ermittelt werden. Nach seiner Anhörung wird der Fahrzeugführer ermittelt und zum Sachverhalt angehört. Erst hiernach ergeht ein Bußgeldbescheid. Dabei ist auf das Blitzerfoto genau zu achten. Da in Deutschland keine Halterhaftung, sondern eine Fahrerverantwortlichkeit gilt, kann ein zu undeutliches Blitzerfoto als Fehlbeschuldigung erachtet werden.

Wann macht eine Einrede gegen den Bußgeldbescheid Sinn?

Innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung kann Einspruch erhoben werden. Zuvor sollte man sich unbedingt von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Vor Gericht müsste der Betroffene beweisen, dass er nicht der auf dem Beweisfoto Dargestellte ist. Hierfür ist im Zweifel jedoch ein Sachverständigengutachten notwendig – womit die Kosten immens steigen. Folglich ist zu diesem Schritt nur anzuraten, wenn der Betroffene rechtsschutzversichert ist.

Durch einen Einspruch kann Zeit verschafft werden. Wenn durch einen Bußgeldbescheid Punkte in Flensburg drohen, durch welche man zum Aufbauseminar müsste, könnte der Einspruch nützlich sein – wenn in den kommenden Monaten bestehende Punkte verfallen würden und somit ein geringeres Punktekonto zu erwarten ist. Außerdem könnte sich der Zeitpuffer bei einem drohenden Fahrverbot als nützlich erweisen, da dieses um einige Monate verzögert wird. Zudem hat das Gericht im Gegensatz zur Behörde einen Ermessenspielraum. So könnte ein höheres Bußgeld auferlegt und im Gegenzug auf ein Fahrverbot verzichtet werden, sofern dies zweckmäßig ist.

Lasermessverfahren und Messfahrzeuge

Laserpistolen strahlen Laserimpulse aus, wodurch Geschwindigkeiten anhand schnell aufeinander folgender Impulse und deren Abstand ermittelt werden. Der Messvorgang innerhalb einer Geschwindigkeitskontrolle wird dabei nicht dokumentiert. In Messfahrzeugen werden i.d.R. eine Front- und eine Heckkamera eingebaut. Hierdurch werden die Geschehnisse vor und hinter dem Fahrzeug auf Video aufgenommen und von Polizeibeamten überwacht. Diese konfrontieren den Betroffenen vor Ort. Hierbei wird angeraten, keine Angaben zur Tat zu machen. Hierzu ist man gesetzlich nicht verpflichtet. Denn dann erfolgt auf verzögertem schriftlichem Wege nochmals die Aufforderung Angaben zur Tat zu machen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann in diesem Fall durch eine Akteneinsicht zur Geschwindigkeitskontrolle entscheidende Hilfe leisten.

Warum die Lasermessung falsch sein kann

In sehr vielen Fällen sind Lasermessungen nämlich ungenau. Zum einen müssen vor Messbeginn mindestens vier Tests durchgeführt worden sein, damit kein Verstoß gegen die Bedienungsanleitung vorliegt. Weiterhin kann durch eine falsche Ausrichtung bei Kolonnenverkehr die Messung einem anderen Fahrzeug zuzuordnen sein. Mit zunehmender Entfernung weitet sich der Laserstrahl auf, was die Zuordnung zum gemessenen Fahrzeug und der Silhouette, gerade bei kleinen Fahrzeugen oder Motorrädern, schwierig macht. Erfolgt die Messung durch die Seiten- oder Heckscheibe oder hinter sonstigen Glasvorrichtungen, wie Bushaltestellen, kann eine sog. Knickstrahlreflexion entstehen. Im belebteren Verkehr kann dies zu einer falschen Zuordnung führen.

PoliScan Speed-Verfahren

Als PoliScan Speed wird ein Messgerät bezeichnet, welches Laser-Impulse aussendet. Diese werden an gemessenen Fahrzeugen zurück zum Messgerät reflektiert. Ein Bewegungsprofil des gemessenen Fahrzeugs ergibt sich dadurch, dass jeder einzelne Karosseriepunkt 100 Mal pro Sekunde an mehreren Stellen erfasst wird. Aus der Veränderung der Entfernung wird die Geschwindigkeit des gemessenen Fahrzeuges errechnet. Gerichte haben bereits mehrfach Zweifel an dieser Geschwindigkeitskontrolle ausgesprochen. Es wurde entschieden, dass nicht zu überwindende Zweifel an Geschindigkeitskontrolle mit PoliScan Speed bestehen [AG Aachen, Urt. v. 10.12.2012 – 444 OWi 93/12, 444 OWi/ AG Herford Urt. v. 29.01.2013 – 11 OWi 502 Js 2650/12].

Warum die PoliScan Speed-Messung falsch sein kann

Das größte Problem bei dem Verfahren ist, dass erst nach der Messung der Geschwindigkeit die fototechnische Dokumentation erfolgt. Da also die Geschwindigkeitsmessung und Fotoauslösung nicht gleichzeitig erfolgen, könnte ein Fahrzeug gemessen und ein anderes fotografiert worden sein. Ein Anwalt kann durch eine Akteneinsicht die sogenannte „Auswertschablone“ prüfen. Er kann einsehen, ob sich keine weiteren Fahrzeuge innerhalb dieses Auswertrahmens befinden, die Vorderreifen des gemessenen Fahrzeugs sich oberhalb des unteren Rahmenteils sowie das Kennzeichen und mindestens ein Vorderrad sich innerhalb des Auswerterahmens befinden.