Fachanwalt für Strafrecht
Der Fachanwalt für Strafrecht ist in erster Linie Ihr Strafverteidiger und der richtige Ansprechpartner, wenn Sie einer Ordnungswidrigkeit oder Straftat bezichtigt werden oder in sonstiger Weise, z.B. als Geschädigter, Zeuge oder Angehöriger von einer Tat betroffen sind.
Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren oder es kommt zu Durchsuchung, Beschlagnahme oder zur Untersuchungshaft?
Der Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen in einer solchen Situation mit Rat und Tat zur Seite, setzt sich für Ihre Rechte in jeder Verfahrenslage ein, streitet für Sie in der Hauptverhandlung, der Berufung und der Revision und kennt sich mit den europäische Bezügen zum Verfahrensrecht bestens aus.
Er weiß wie kein Anderer um die Besonderheiten in Bezug auf Zeugen- und Glaubwürdigkeitsfragen und dem richtigen Umgang mit dem Sachverständigen.
r kennt die aktuelle Rechtsprechung, das Recht der Strafzumessung, weiß bestens Bescheid bei offenen Fragen zum Kapitalstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, dem Steuerstrafrecht, dem Wirtschaftsstrafrecht, aber auch dem Verkehrsstrafrecht, und unliebsamen Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Ihr Kind ist mit dem Gesetz in Konflikt geraten? Auch hinsichtlich des Jugendstrafrechts sollte der Fachanwalt für Strafrecht Ihr Ansprechpartner sein.
Sie brauchen Unterstützung hinsichtlich der Strafvollstreckung oder des Strafvollzuges oder in Bezug auf ein Entschädigungsverfahren oder Sie haben Fragen zu Kriminalistik, Rechtsmedizin und/ oder Psychiatrie?
Vereinbaren Sie umgehend einen Termin mit diesem kompetenten Ansprechpartner.