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Kleiner Unfall auf dem Parkplatz

Bewertung
[Gesamt: 4 Ø: 4]

Unfall auf dem Parkplatz

Ein Kratzer am Autolack, eine Beule am Blech oder eine unschöne Schramme – Das sind Folgen der Unachtsamkeit auf stark frequentierten Parkplätzen. Häufig werden sie verursacht durch ein einfaches Stoßen mit dem Einkaufswagen, dem Kinderwagen sowie durch leichtes Berühren beim Türöffnen oder Ein- und Ausparken. An Fahrerflucht, Unfallflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort denken einige Verursacher nicht und machen sich heimlich davon. Das ist natürlich nicht der richtige Weg und Fahrerflucht, Unfallflucht oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort hat rechtliche Konsequenzen. Die Reparatur auch bei „kleinen“ Schäden kostet leicht eine dreistellige Summe. Ausreden wie „Ich habe nichts bemerkt“ entlasten nicht, wenn z.B. ein Zeuge Ihr Kennzeichnen notiert hat.

Das Gerücht über das Anbringen eines Zettels mit den persönlichen Daten an der Scheibenwischanlage reiche aus, die Straftat der Fahrerflucht zu umgehen, ist zwar weit eingebürgert, aber ein Irrtum!

Ein Zettel mit Unfallhergang und Adresse reicht bei weitem nicht aus und bringt erhebliche Folgen mit sich: Neben einer Geldstrafe und Punkten in Flensburg kann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort auch den Führerschein kosten, vgl. §§ 3, 4 StVG. Diese strengen Anforderungen kommen auch dem Schädigten zugute: Denn was wäre wenn, die hinterlassene Adresse beschädigt wird oder gar verschwindet, noch bevor der Geschädigte ihn sieht? Dann muss der Schädiger beweisen, dass er seine Adresse hinterlegt hat. Ohne Zeugen wäre dies unmöglich, sodass er dann rechtlich so stehen würde, als hätte er nichts unternommen. Auch das Aufsuchen des dem Parkplatz zugehörenden Supermarkts, um den Fahrer des Kennzeichens ausrufen zulassen, könnte im Zweifel als Unfallflucht bewertet werden.

Ein Sonderfall wäre beispielsweise, wenn herrenlos herumirrende Einkaufswagen vom Wind gegen ein Auto gedrückt werden. Hier wäre der letzte Benutzer dran. Ist der nicht greifbar, muss die Haftpflicht des Ladenbesitzers zahlen.




Fazit
Jede Delle, Beule, Kratzer oder Schramme am Nachbarfahrzeug ist ein Unfallschaden und Sie sind verpflichtet diesen zu melden. Konkret bedeutet dies, mind. 30 Minuten warten, bis der Geschädigte zurückkommt. Dauert es länger, gehört unbedingt ein Zettel mit Namen, Adresse und Telefonnummer hinter den Scheibenwischer und der Vorfall muss zusätzlich bei der Polizei gemeldet werden. Sonst riskiert man eine Anzeige wegen Unfallflucht gem. § 142 StGB, selbst dann, wenn der Schaden am Fahrzeug durch das Wegstoßen des Einkaufswagens verursacht wird. Um den Schaden bei der eigenen Haftpflichtversicherung zu melden, empfiehlt es sich den Schaden und seinen Hergang zu dokumentieren und direkt Fotos vom Schaden zu machen. Auch sollte eine Beratung bei einem Anwalt für Verkehrsrecht in Betracht gezogen werden.

Alles in einem ist ein solcher Parkplatzunfall keine Kleinigkeit. Durch das heimliche Davonmachen begeht der Schädiger Unfallflucht, verwirklicht mithin den Tatbestand des unerlaubten Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB und wird laut § 142 Abs. 1 StGB „[…] mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“.

Gerichtsurteile

Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer:
Bundesgerichtshof (BGH) 21.11.2012 – IV ZR 97/11
Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber der Versicherung bei unerlaubten Entfernen vom Unfallort nach § 142 Abs. 2 StGB
Zum Urteil

Das Hinterlassen der Personalien:
LG Hamburg – 331 S 71/10 – v. 18.07.2011
Das Gericht lässt das Hinterlassen der Personalien an dem Scheibenwischer ausnahmsweise dann genügen, wenn der Zettel mit den Personalien mit einer Plastikfolie verpackt und an der Scheibe befestigt worden ist und der Verursacher zusätzlich Fotos von der Unfallstelle macht.

Herrenlose Einkaufswagen:
LG Augsburg – 13 S 1399/91
LG Amberg – C 53/91
Wenn der stehengelassene Einkaufswagen vom Wind gegen ein Auto gedrückt wird, haftet der letzte Benutzer.

Wegstoßen von Einkaufswagen
OLG Stuttgart – 3 Ss 605/73
Infolge einer Beschädigung durch das Wegstoßen des Einkaufswagens haftet, wer für das Wegstoßen verantwortlich ist.

 

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr.
Autor: Frau Gamze Dedehayir